Dzokden-Richtlinie zur Annahme von Geschenken und Spenden
PDF VersionBei Dzokden heißen wir Geschenke, die unsere gemeinnützige, bildungsorientierte und religiöse Mission unterstützen, herzlich willkommen und wissen sie zutiefst zu schätzen. Sie spiegeln die Werte unseres spirituellen Direktors, Shar Khentrul Rinpoche Jamphel Lodrö, und unserer lebendigen Gemeinschaft wider. Ihre Großzügigkeit trägt dazu bei, unser Ziel zu verwirklichen: ein goldenes Zeitalter des Friedens und der Harmonie in der Welt zu fördern – durch die Lehren und Praktiken des Jonang-Kalachakra mit einem besonderen Fokus auf die Rimé- und Zhentong-Aspekte.
Diese Richtlinie zur Annahme von Geschenken („Richtlinie“) soll allen, die eine Zuwendung an Dzokden in Erwägung ziehen, Orientierung und Klarheit bieten – ganz gleich, ob Sie Spenden in Erwägung ziehen, ein Mitglied unseres Teams, das an der Entgegennahme von Geschenken mitwirkt, oder eine externe Fachperson, die bei der Planung von Zuwendungen unterstützt. Sie beschreibt, welche Arten von Geschenken wir annehmen, welche Grundsätze unsere Entscheidungen leiten und wer in unserem Haus letztlich über die Annahme entscheidet.
Grundprinzipien unserer Richtlinie
- Bekenntnis zu unserer Mission: Dzokden verpflichtet sich, Geschenke anzunehmen, die unsere Mission unterstützen und mit unseren Werten übereinstimmen. Dies schließt Geschenke ein, die unsere Fähigkeit stärken, die Lehren des Jonang-Kalachakra zu verbreiten und das Wohl unserer Gemeinschaft zu fördern, ohne darauf beschränkt zu sein.
- Großzügigkeit im Geiste von „Dana“: Wir fördern Spenden, die im wahren Geist von Dana – Großzügigkeit ohne Erwartung einer Gegenleistung – gegeben werden. Geschenke sollten aus einem Ort der aufrichtigen Hingabe kommen, ohne zusätzliche Bedingungen oder Erwartungen. Beim Tätigen einer Spende bitten wir Spender:innen, dies im Einklang mit ihren eigenen Absichten und im besten Interesse von Dzokden zu tun. Nach geltendem Steuerrecht muss Dzokden eine schriftliche Offenlegungserklärung für eine Gegenleistung über $75 an Spender:innen ausstellen. Eine Offenlegungserklärung ist nicht erforderlich, wenn die an die Spender:innen übergebenen Waren oder Dienstleistungen den Standards für unbedeutenden Wert entsprechen. Dzokden wird den Spender:innen eine Spendenbestätigung mit der Aussage ausstellen, dass die Organisation keine Waren oder Dienstleistungen im Gegenwert von mehr als unbedeutendem Wert im Austausch für die Spende bereitgestellt hat.
- Arten von Geschenken, die wir annehmen: Dzokden nimmt gerne eine Vielzahl von Geschenken an, solange diese unsere Mission unterstützen und unseren Annahmerichtlinien entsprechen. Als allgemeine Regel werden gegenwärtige Geschenke bevorzugt gegenüber aufgeschobenen Geschenken. Ebenso fördert Dzokden ungebundene Geschenke, erkennt jedoch die Bedeutung von Beschränkungen für einige Spender:innen an, um sicherzustellen, dass ihre besonderen Interessen unterstützt und finanziert werden. Gebundene Geschenke sind daher willkommen, jedoch nur in den festgelegten Förderbereichen und mit der ausdrücklichen Zustimmung der Spenderin/des Spenders, dass Dzokden die Mittel nach eigenem Ermessen verwenden kann, falls das spezifische Interesse der Spenderin/des Spenders nicht mehr realisierbar ist. Sofern nicht anders angegeben, gelten alle Geschenke als ungebunden, was bedeutet, dass sie von Dzokden dort verwendet werden können, wo der Bedarf am größten ist. Wenn ein Geschenk gebunden ist, muss dies in einer formellen schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden, die sowohl von der Spenderin/vom Spender als auch von einer/einem autorisierten Vertreter/in von Dzokden unterzeichnet wird.
- Standards für die Annahme: Geschenke werden daraufhin bewertet, ob sie mit der Mission, den Werten sowie den rechtlichen und ethischen Standards von Dzokden übereinstimmen. Wir behalten uns das Recht vor, Geschenke abzulehnen, die die finanzielle, rechtliche oder ethische Integrität von Dzokden gefährden oder seinen Ruf beeinträchtigen könnten.
- Ablehnung von Geschenken: Dzokden behält sich das Recht vor, jedes Geschenk abzulehnen, das:
- mit unserer Mission oder unseren Werten in Konflikt steht;
- einen Interessenskonflikt verursacht;
- unzumutbare Einschränkungen auferlegt;
- Dzokden einem rechtlichen, finanziellen oder reputationsbezogenen Risiko aussetzt, nach Ermessen von Dzokden; oder
- gegen lokale, staatliche oder bundesstaatliche Gesetze verstößt.
- Bedingungen für die Annahme : Geschenke werden nur angenommen, wenn:
- Die Spenderin/der Spender keine ungebührliche Einflussnahme auf die Arbeitsweise von Dzokden ausübt und die Programme von Dzokden im Austausch für das Geschenk nicht verzerrt;
- Sie das Vertrauen der Öffentlichkeit in Dzokden nicht gefährden; und
- Sie aus rechtmäßigen Quellen stammen.
- Anonymität: Wir werden die Wünsche der Spender:innen nach Anonymität respektieren, vorausgesetzt, diese Anonymität verstößt nicht gegen gesetzliche Offenlegungspflichten. Weitere Details zum Schutz der Anonymität finden Sie in Abschnitt 5.
- Monetarisierung und Verwertung von Sachwerten: Dzokden bevorzugt es in der Regel, Sachwerte (z. B. Wertpapiere, Kryptowährungen, Immobilien) umgehend zu monetarisieren und zu veräußern, um den Wert sofort zu nutzen, anstatt den Sachwert in seiner aktuellen Form zu halten. Wir können Geschenke mit Beschränkungen ablehnen, die eine Monetarisierung verhindern.
- Endgültige Entscheidung: Die endgültige Entscheidung über die Annahme von Geschenken wird von den entsprechenden Vertreter:innen oder Führungskräften von Dzokden getroffen, in Übereinstimmung mit Artikel 2 unten und im besten Interesse der Organisation.
2. Verfahren zur Annahme von Geschenken
- Prüfungsniveau: Im Folgenden wird das erforderliche Prüfungsniveau für Geschenke beschrieben, das je nach Art des Geschenks und den damit verbundenen Beschränkungen variiert:
- Die Kassierin/der Kassier, ihr/e Beauftragte/r oder die/der Finanzdirektor/in wird prüfen und entscheiden, ob Dzokden Geschenke annimmt, die ungebunden sind, nur einer Stiftungszweckbindung unterliegen oder ausschließlich für einen vom Vorstand (dem „Vorstand“) zuvor genehmigten Zweck verwendet werden dürfen und die aus Bargeld, Kryptowährungen oder öffentlich gehandelten Wertpapieren im Wert von bis zu 100.000 USD oder aus Sachwerten im Wert von bis zu 25.000 USD bestehen.
- Es sei denn, die Genehmigung des Vorstands ist gemäß dem folgenden Absatz erforderlich, wird die Kassierin/der Kassier oder deren Beauftragte/r prüfen und entscheiden, ob Dzokden die folgenden Arten von Geschenken annimmt:
- Geschenke von mehr als 100.000 USD; und
- Geschenke von Sachwerten mit einem geschätzten Wert von mehr als 25.000 USD.
- Der Vorstand wird prüfen und entscheiden, ob Dzokden die folgenden Arten von vorgeschlagenen Geschenken annimmt:
- Geschenke, die eine Beschränkung beinhalten, die Dzokden dazu zwingen würde, ein großes Programm oder eine Aktivität durchzuführen, die der Vorstand nicht zuvor genehmigt hat oder die mit den aktuellen Aktivitäten und/oder der Mission von Dzokden unvereinbar ist;
- Geschenke, die Dzokden dazu zwingen könnten, eine ungewöhnlich große finanzielle Verpflichtung oder Ausgabe einzugehen;
- Geschenke von Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen;
- Geschenke, die eine andere Sektion dieser Richtlinie verlangt, dass der Vorstand sie prüft;
- Geschenke, die von der/vom Finanzdirektor/in an den Vorstand verwiesen werden oder die der Vorstand nach eigenem Ermessen überprüfen möchte; und
- Arten von Geschenken, die in diesem Abschnitt 2.A. nicht anderweitig behandelt werden.
- Prüfverfahren: Der Vorstand oder die/der Finanzdirektor/in, je nach Fall, wird vorgeschlagene Geschenke anhand öffentlich verfügbarer Informationen und Informationen der/des potenziellen Spenderin/Spenders prüfen, um festzustellen, ob das Geschenk den Grundsätzen und Standards dieser Richtlinie entspricht. Diese Prüfung wird vor der Bitte um eine Spende oder vor der Annahme unaufgeforderter Geschenke durchgeführt. Wenn der Vorstand, die/der Kassier/in oder die/der Finanzdirektor/in entscheidet, ein Geschenk anzunehmen, wird diese Entscheidung der Präsidentin/dem Präsidenten innerhalb einer Woche nach der Anfrage zur Prüfung des Geschenks mitgeteilt oder innerhalb eines längeren, angemessenen Zeitrahmens nach Benachrichtigung der Präsidentin/des Präsidenten. Im Falle einer Ablehnung des Geschenks wird die/der Spender/in von der/vom Kassier/in über die Entscheidung informiert. Wenn die/der Finanzdirektor/in ein Geschenk ablehnt, wird die/der Kassier/in den Vorstand informieren und den Ablehnungsgrund angeben.
- Dokumentation: Alle Entscheidungen, Konsultationen und Benachrichtigungen im Zusammenhang mit der Annahme von Geschenken werden digital dokumentiert, und zwar in dem Maße, das der Bedeutung der Geschenke entspricht. Diese Informationen müssen in den Aufzeichnungen von Dzokden aufbewahrt und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, dem Vorstand zugänglich gemacht werden.
3. Aktuelle Geschenkoptionen
Im Folgenden werden die verfügbaren Geschenkoptionen beschrieben. Alle Spender:innen werden ermutigt, die Unterstützung unabhängiger und persönlicher rechtlicher sowie steuerlicher Berater:innen in Anspruch zu nehmen, um mögliche steuerliche und erbschaftsrechtliche Konsequenzen vor der Spende an Dzokden zu klären. Wenn erforderlich, wird Dzokden in Angelegenheiten zur Annahme eines vorgeschlagenen Geschenks rechtlichen Rat einholen. Dzokden bietet keine steuerlichen oder erbschaftsplanerischen Beratungen an, wird jedoch in geeigneten Fällen Dokumente ausstellen, die eine gemeinnützige Spende nachweisen (wie z. B. das IRS-Formular 8283 und 8282). Es liegt in der Verantwortung der Spenderin/des Spenders, zu bestimmen, ob eine Bewertung für das vorgeschlagene Geschenk erforderlich ist, und gegebenenfalls eine solche Bewertung zu besorgen. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung einer Bewertung anfallen, sind von der/vom Spender/in zu tragen.- Bargeld:
- Jeder Betrag ist willkommen und erwünscht.
- Während ungebundene Spenden besonders gewünscht sind, hat jede:r Spender:in die Möglichkeit, einen Teil oder das gesamte Geschenk für ein bestimmtes Programm oder einen bestimmten Zweck zu beschränken, sofern Dzokden dies genehmigt, wenn das Geschenk 10.000 USD übersteigt.
- Verwertbare Wertpapiere:
- Jeder Betrag ist willkommen und erwünscht.
- Während ungebundene Spenden besonders gewünscht sind, hat jede:r Spender:in die Möglichkeit, einen Teil oder das gesamte Geschenk für ein bestimmtes Programm, Projekt oder einen bestimmten Zweck zu beschränken, sofern Dzokden dies genehmigt, wenn der faire Marktwert der Aktien 10.000 USD übersteigt.
- Wenn ein beglaubigtes Aktienzertifikat oder ein unbeglaubigtes Aktienzertifikat mit einer Übertragungsurkunde an Dzokden oder an die/den Vertreter/in von Dzokden gesendet wird, gilt das Versanddatum als Datum des Geschenks. Wenn es handschriftlich an Dzokden übergeben wird, gilt das Datum der Übergabe als Datum des Geschenks. Wenn die/der Spender/in das Aktienzertifikat ihrer/seiner Bank oder ihrem/seinem Broker oder der ausgebenden Gesellschaft zur Übertragung auf den Namen von Dzokden übergibt, gilt das Datum der Übertragung im Buch der Gesellschaft als Datum des Geschenks.
- Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen:
- Jeder Betrag ist willkommen, vorausgesetzt, die Aktien können leicht verkauft oder voraussichtlich zurückgekauft werden.
- Während ungebundene Spenden besonders gewünscht sind, hat jede:r Spender:in die Möglichkeit, einen Teil oder das gesamte Geschenk für ein bestimmtes Programm, Projekt oder einen bestimmten Zweck zu beschränken, sofern Dzokden dies genehmigt, wenn der Marktwert der Wertpapiere 10.000 USD übersteigt.
- Versicherungen:
- Die Abtretung einer bestehenden Lebensversicherungspolice in beliebiger Höhe ist willkommen, ebenso wie die Benennung von Dzokden als unwiderruflichen Begünstigten der Police oder der Abschluss einer Police zugunsten von Dzokden.
- Wenn die Versicherungssumme der Police 10.000 USD übersteigt, kann die/der Spender/in festlegen, dass alle Erträge auf ein bestimmtes Programm, Projekt oder einen bestimmten Zweck beschränkt werden, vorbehaltlich der Genehmigung durch Dzokden. Diese Beschränkung muss in einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen Dzokden und der/dem Spender/in festgehalten und der Police beigefügt werden.
- Dzokden kann Geschenke in Form von Lebensversicherungspolicen in Betracht ziehen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (1) Die Policen müssen vollständig bezahlt sein; (2) die/der Spender/in muss den vollständigen Lebensversicherungsvertrag zur Verfügung stellen; (3) es dürfen keine ausstehenden Policenkredite bestehen; und (4) Dzokden muss als Eigentümer der Police benannt werden (durch absolute Abtretung oder Änderung der Eigentümerin/des Eigentümers), sodass weder die/der Spender/in noch eine andere Partei irgendein Eigentumsrecht an der Police behält.
- Dzokden sollte auch als Begünstigter der Police benannt werden.
- Dzokden wird Geschenke in Form von Versicherungsbeteiligungen für die eigene Buchführung und andere Zwecke bewerten und wird der/dem Spender/in den Erhalt der Vermögenswerte nur durch eine Beschreibung, nicht aber durch den Wert bestätigen. Dzokden kann die/den Spender/in nach dem Wert fragen, den sie/er diesen Geschenken beimisst.
- Körperliche Vermögenswerte (Sachwerte):
- Geschenke in Form von Sachwerten, wie Kunstwerke, Bücher und Antiquitäten, sind willkommen. Sie können nach Überprüfung und Genehmigung durch den Vorstand angenommen werden und können von Dzokden genutzt oder leicht verkauft werden.
- Dzokden wird eine individuelle Entscheidung darüber treffen, ob jedes erhaltene Geschenk von Sachwerten verkauft wird, um zu bestimmen, ob das Geschenk von Dzokden im Einklang mit seiner gemeinnützigen, bildungs- und religionsbezogenen Mission verwendet werden kann. Diese Überprüfung umfasst eine Analyse, ob die Aufbewahrung des Geschenks eine Zuweisung von Dzokdens Ressourcen erfordert (z. B. spezielle Einrichtungen oder Sicherheit). Eine solche Aufbewahrung muss vom Vorstand genehmigt werden, unabhängig vom geschätzten Wert des Geschenks.
- Immobilien:
- Schenkungen von Immobilien, ob bebaut oder unbebaut, dürfen nur nach Überprüfung und Genehmigung durch den Vorstand angenommen werden. In der Regel können Immobiliengeschenke von Spender:innen aus vielen Ländern akzeptiert werden, jedoch kann die Immobilie verkauft werden. Ein Immobiliengeschenk, das mit einer Hypothek belastet ist, darf nur nach Überprüfung und Genehmigung durch den Vorstand angenommen werden. Geschenke von Ferienwohnungen, Erbpachten und Grabstätten werden nicht akzeptiert. Immobiliengeschenke, die einer lebenslangen Nutzung unterliegen, können je nach Einzelfall akzeptiert werden.
- Dzokden kann alle Immobiliengeschenke so schnell wie möglich veräußern oder sie behalten. Mindestens erfordert eine Immobilienspende: (1) Eine Verpflichtung zur Titelversicherung, die ein veräußerbares Eigentum im Namen der Spenderin/des Spenders, frei von inakzeptablen Belastungen, zeigt, ausgestellt von einer seriösen Titelversicherungsgesellschaft; (2) eine Bewertung (nicht älter als 60 Tage) durch eine:n qualifizierte:n Gutachter:in; (3) ein Phase-I-Umweltaudit durch eine:n qualifizierte:n Ingenieur:in, das anzeigt, dass der Besitz Dzokden keinem Umwelthaftungsrisiko aussetzt; (4) eine Marktfähigkeitsstudie zum Zweck der Liquidation; (5) eine Vor-Ort-Bewertung durch ein Vorstandsmitglied (oder, falls die Immobilie in einer abgelegenen Gegend liegt, durch eine:n örtliche:n Immobilienmakler:in); (6) ein strukturelles Ingenieurgutachten (wo zutreffend); (7) eine Überprüfung von Mietverträgen (bei Gewerbeimmobilien); (8) Nachweis der Einhaltung des Americans with Disabilities Act (sofern zutreffend); und (9) eine Offenlegungserklärung, die alle laufenden Kosten wie Steuern, Versicherung, Mitgliedsbeiträge, Beiträge zur Eigentümergemeinschaft und Übertragungskosten enthält.
- Sofern nicht vom Vorstand erlassen, ist die/der Spender/in für alle Kosten im Zusammenhang mit der Umweltprüfung, der Titelrecherche, der Marktfähigkeitsstudie und anderen damit verbundenen Studien sowie für die Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung und Lieferung des Geschenks verantwortlich.
- Dzokden wird Immobiliengeschenke für die eigene Buchführung und andere Zwecke bewerten und den Erhalt der Vermögenswerte nur durch eine Beschreibung und nicht durch den Wert bestätigen. Dzokden kann die Spenderin/den Spender nach dem Wert der Geschenke fragen.
- Dzokden kann günstige Verkäufe eingehen, die mit seiner Mission im Einklang stehen. Bei einem günstigen Verkauf erwirbt Dzokden Eigentum von einer/einem Verkäufer:in/Spender:in zu einem reduzierten Preis und akzeptiert gleichzeitig den Betrag des Rabatts als Geschenk von der/vom Verkäufer:in/Spender:in.
- Rentenleistungen:
- Spender:innen werden gebeten, Dzokden als Begünstigten in ihren Rentenplänen zu benennen. Dzokden sollte eine Kopie des ausgefüllten Bezeichnungsformulars erhalten, das die Spenderin/der Spender der/dem Rentenplan-Verwalter/in eingereicht hat und in dem Dzokden als Begünstigter benannt ist..
4. Verhaltensstandards
Dzokden richtet sich nach der Donor’s Bill of Rights der Association of Fundraising Professionals. Mitarbeitende und Mitglieder des Vorstands von Dzokden sind verpflichtet, den Verhaltenskodex von Dzokden einzuhalten, der Folgendes umfasst::- Kein persönlicher Vorteil Kein Vorstandsmitglied, keine Führungskraft, kein:e Mitarbeiter:in oder Beauftragte:r von Dzokden darf persönlich von Spenden profitieren.
- Vermeidung von Interessenskonflikten Kein Vorstandsmitglied, keine Führungskraft, kein:e Mitarbeiter:in oder Beauftragte:r von Dzokden darf an der Einwerbung oder Verhandlung von Spenden beteiligt sein, wenn daraus ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenskonflikt entstehen könnte – es sei denn, dies wurde gemäß der Interessenskonfliktrichtlinie von Dzokden vom Vorstand geprüft und genehmigt.
- Keine Vermittlungsprovisionen Dzokden zahlt keine Vermittlungsprovisionen für das Einwerben von Spenden.